Unterricht
Inhalte
Neben der Vermittlung der klassischen Ballsportarten Handball, Fußball, Basketball, Volleyball, den leichtathletischen Disziplinen, Turnen sowie der Gymnastik und des Tanzens, wird u.a. Judo, Klettern Badminton oder auch Skifahren unterrichtet. Regelmäßig wird zudem in Trendsportarten reingeschnuppert, so z.B. Flag Football, Ultimate Frisbee oder Le Parcours. Zudem besuchen die 6. Klassen im Rahmen des Sportunterrichts das Schwimmbad und vertiefen dort ihre Schwimmfertigkeiten.
In der Oberstufe ist zurzeit lediglich der Grundkurs Sport zu belegen. Hier werden die Schwerpunkte in der Jahrgangsstufe 11 gewählt und ab der MSS12 in thematischen Kursen unterrichtet. Schwerpunktsportarten sind dabei in aller Regel: Basketball, Volleyball, Handball, Schwimmen, Gymnastik/Tanz, Badminton, Tischtennis und Fußball. Die Jahrgangsstufe 11 behandelt im themenorientierten Fitness-Kurs die allgemeine Ausdauer (Cooper-Test) sowie den aus dem Lehrplan entnommenen Fitness-Zirkel.
Organisation
Kleidung im Sportunterricht Im Sportunterricht sind Sportkleidung (T-Shirt, Sweatshirt, kurze bzw. lange Hose, Socken) und feste, sporthallengeeignete Sportschuhe („non marking“) zu tragen. Wird eine Brille im Sportunterricht getragen, so sollte diese schulsporttauglich sein, d.h. mit Kunststoffgläsern ausgestattet sowie ein flexibles, fest sitzendes Gestell haben. Zum Schwimmunterricht in Klasse 6 wird aus hygienischen Gründen für Schüler eine eng anliegende Schwimmhose ohne Baumwollunterbekleidung und aus sporttechnischen Gründen für Schülerinnen ein Badeanzug oder ein Sportbikini empfohlen.
Teilnahme muslimischer Kinder und Jugendlicher im koedukativen Sport- und Schwimmunterricht
Hierzu gelten die Regelungen des Faltblatts „Muslimische Kinder und Jugendliche in der Schule - Informationen, Orientierungen und Empfehlungen“ des Ministeriums für Bildung Rheinland-Pfalz.
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass Kopftücher bei muslimischen Schülerinnen so zu befestigen sind, dass die geforderten sportlichen Leistungen und Hilfestellungen möglich sind.
Schmuck
Die Schülerinnen und Schüler haben den gesamten Schmuck und alle Piercings abzulegen. Schmuckstücke, die nicht abgelegt werden und zu einer Gefährdung sowohl der eigenen Person als auch der Mitschüler führen können, müssen mit Tape abgeklebt bzw. bei Festivalbändchen beispielsweise mit engen Schweißbändern überdeckt werden. Die Entscheidung, bei welchen sportlichen Betätigungen eine Gefährdung im Einzelfall gegeben ist, trifft der Sportlehrer situativ.
Krankheit und Atteste
Grundsätzlich müssen Entschuldigungen bei einem Versäumnis des Sportunterrichts spätestens in der darauffolgenden Sportstunde schriftlich vorgelegt werden. Bei einer Nichtteilnahme von mehr als drei Wochen bzw. bei Vorliegen einer dauerhaften körperlichen Beeinträchtigung, die die Durchführung bestimmter sportlicher Aktivitäten nicht ermöglicht, muss ein fachärztliches Attest vorgelegt werden. Letzteres soll Angaben über den Einschränkungsgrad der Leistungsfähigkeit, den voraussichtlichen Zeitraum der Einschränkung sowie Angaben zu möglichen erlaubten sportlichen Betätigungen beinhalten. Damit sind die Schülerinnen und Schüler zwar von der aktiven Teilnahme befreit, nicht jedoch von der Anwesenheitspflicht. Ausnahmen gelten nur nach persönlicher Absprache mit der jeweiligen Lehrkraft.
Menstruationsbeschwerden sollten – abgesehen vom Schwimmunterricht – kein Entschuldigungsgrund für eine Nichtteilnahme sein, sondern sind sicherlich im Einzelfall zu klären und bedürfen ebenfalls einer schriftlichen Entschuldigung der Eltern. Oftmals kann dosierte Bewegung Verkrampfungen lösen, Beschwerden lindern und eine gesunde Einstellung zu den natürlichen Körpervorgängen positiv beeinflussen.