Aktuelles am RWG Neuwied

Was geschieht bei einem Coronafall am RWG?

COVID

Für weitergehende Informationen folgen Sie bitte diesem Link:

Informationen zu Quarantäneregelungen des Kreises Neuwied

Wenn ein Schüler/eine Schülerin oder eine Lehrperson positiv auf COVID-19 getestet wurde, wird die Schulleitung vom Gesundheitsamt über diese Tatsache informiert. Sofort ermittelt die Schulleitung die Schülerinnen und Schüler sowie Lehrpersonen und sonstige Personen, die Kontakt erster Ordnung mit der positiv getesteten Person hatten und leitet die Kontaktdaten umgehend an das Gesundheitsamt weiter. Ebenfalls werden diese Personen umgehend isoliert und – bei Auftreten im Laufe des Schultages - von der Schulleitung nach Hause geschickt.

Das Gesundheitsamt ermittelt daraufhin in dem für es relevanten Zeitraum (manchmal wird hier beispielsweise nicht eine komplette Schulwoche betrachtet, sondern nur 2 Schultage) und entscheidet über das weitere Vorgehen. Es verständigt alsbald die betroffenen Personen. Das Gesundheitsamt allein entscheidet, wer in häusliche Quarantäne versetzt wird und mit welchen Auflagen (z. B. Testung, häusliche Isolierung).

Wenn Sie sich genauer über die Quarantäneregeln informieren möchten, klicken Sie hier.

Für diejenigen Schülerinnen und Schüler, für die keine Quarantäne ausgesprochen wird, besteht Schulpflicht. Geschwister, Eltern oder sonstige Haushaltsangehörige einer Kontaktperson erster Ordnung betrifft die Quarantäneregelung nicht: Sie dürfen weiter arbeiten und müssen zur Schule gehen.

Derzeit greift Corona-Szenarium 1, also immer noch die Voll-Beschulung. Kolleginnen und Kollegen, die in Quarantäne versetzt wurden, versorgen ihre Lerngruppen im Normalfall über Scooso mit Arbeitsmaterialien. Man muss allerdings bedenken, dass auch diese Lehrkräfte arbeitsunfähig erkranken und unter Symptomen in der Quarantäne leiden können. In diesem Fall können sie keinen Fernunterricht leisten. Zusätzlich zu den in Quarantäne befindlichen Lehrkräften gibt es erkrankte Lehrkräfte – der Herbst und die kühlere Jahreszeit hat begonnen. Auch diese Lehrkräfte sind von der Verpflichtung des Homeschoolings befreit. Ihre Stunden am Vormittag werden in der Regel durch Lehrkräfte im Präsenzunterricht vertreten. Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist es uns nicht gestattet, zu veröffentlichen, welche Lehrkräfte unter Quarantäne gestellt und welche Kolleginnen und Kollegen arbeitsunfähig erkrankt sind. Beachten Sie bitte auch, dass diejenigen Kolleginnen und Kollegen, die den Unterrichtsausfall am Vormittag in der Schule auffangen, zum Teil nicht die Mehrarbeit aufbringen können, einen Teil der Schülerinnen und Schüler mit Homeschooling-Materialien zu versorgen.

Bei Fragen, die Quarantäne-Regelung betreffend, wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Gesundheitsamt.

 

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Im Weidchen 2
56564 Neuwied

Telefon: 02631 / 39550
Telefax: 02631 / 395529 

E-Mail: sekretariat@rwg-neuwied.de

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